1. Allgemeines
a) Jeder Vertragsabschluß erfolgt zu den nachfolgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen.
2. Erfüllungsort, Gerichtsstand
a) Erfüllungsort für beide Teile ist Wennigsen, ausschließlicher Gerichtsstand ist ebenfalls Wennigsen.
b) Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
3. Gefahrübergang und Entgegennahme
a) Die Lieferung unserer Ware erfolgt gemäß der geltenden INCOTERMS EXW Werk Wennigsen.
b) Die Gefahr geht spätestens mit der Absendung der Lieferteile auf den
Besteller über, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Lieferer noch andere Leistungen z.B. die Versendungskosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen hat.
4. Preise und Zahlung
a) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk, ausschließlich Verpackung,
Fracht und Versicherung. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe hinzu.
b) Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung mit etwaiger vom Lieferer bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen des Bestellers sind nicht statthaft.
Rechnungen werden in Euro ausgestellt.
c) Der Verkäufer ist an die vertraglich vereinbarten Preise für den Zeitraum von sechs
Wochen ab Vertragsabschluß gebunden. Sollten nach diesem Zeitpunkt Preiserhöhungen
von Vorlieferanten eintreten, so ist der Verkäufer berechtigt, diese dem
Kunden weiterzuberechnen.
d) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
e) Sonderzahlungsbedingungen müssen schriftlich beiderseitig vereinbart werden.
f) Der Verkäufer ist berechtigt, nach vorausgehender Mahnung, für ausstehende
Rechnungsbeträge Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweils gültigen
Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
g) Der Mindestbestellwert, Netto-Warenwert pro Auftrag beträgt 35,- € zuzüglich
Verpackungs- und Portokosten.
5. Eigentumsvorbehalt
a) Der Lieferer behält sich das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor.
Veräußert der Besteller den Liefergegenstand weiter, so tritt an die Stelle des Eigentumsvorbehaltes die Forderung des
Bestellers aus der Weiterveräußerung an den Endabnehmer. Diese Forderung tritt der
Besteller an den Lieferer ab. Der Lieferer nimmt die Abtretung an.
b) Hat der Lieferer für den Besteller lediglich eine Reparatur ausgeführt, so tritt der
Besteller gegen seinen Vertragspartner an den Lieferer bis zur endgültigen Begleichung der Reparaturkostenforderung an den Lieferer ab.
Der Besteller verpflichtet sich, auf Verlangen den Namen des Endabnehmers mitzuteilen.
c) Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er den Lieferer unverzüglich davon zu benachrichtigen.
d) Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Lieferer zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.
Hieraus resultierende Kosten übernimmt der Besteller.
6. Haftung für Mängel der Lieferung
Für Mängel der Lieferung, zu denen auch das Fehlen ausdrücklich zugesicherter Eigenschaften
gehört, haftet der Lieferer unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
a) Alle diejenigen Teile des Vertragsgegenstandes sind unentgeltlich nach Wahl des Lieferers nachzubessern oder neu zu liefern, die sich innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang als unbrauchbar oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigt herausstellen, sofern der Mangel in einem vor Gefahrenübergang liegenden Umstand herrührt.
Die Feststellung solcher Mängel ist dem Lieferer unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Ersetzte Teile werden Eigentum des Lieferers.
b) Das Recht des Bestellers, Ansprüche aus Mängel geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in sechs Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.
c) Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, ungeeignete Betriebsmittel, Austauschwerkstoffe, chemische, elektronische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht auf ein Verschulden des Lieferers zurückzuführen sind.
d) Durch etwa seitens des Bestellers oder Dritter unsachgemäß ohne vorherige Genehmigung des Lieferers vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten wird die Haftung für die daraus entstehenden Folgen aufgehoben.
e) Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen.
Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Inhabers oder leitender Angestellter.
Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt, den Besteller gegen Schaden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
7. Rückgabe gelieferter Ware und Stornierungen von Aufträgen
a) Wird gelieferte Ware vom Besteller im Einvernehmen mit dem Hersteller zurückgesandt oder wird ein bereits gefertigter Auftrag storniert, so ist der Hersteller berechtigt 20% des Bruttoauftragswertes als Bearbeitungsgebühr zu fordern, es sei denn, die Rücksendung erfolgt aufgrund Gewährleistung oder aufgrund einer Falschlieferung durch den Hersteller.
8. Reparaturen
a) Die eingesandten Reparaturgegenstände müssen frei von gesundheitsschädlichen Viren und Keimen sein, insbesondere Hand- und Winkelstücke sind vor der Reparatureinsendung zu sterilisieren.
b) Reparaturgegenstände, die ohne Fehlerangabe eingereicht werden, werden geprüft. Festgestellte Mängel werden beseitigt.
c) Die Fehlersuche benötigt Arbeitszeit, deshalb wird der entstandene Aufwand berechnet, auch wenn:
- der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftrat,
- ein benötigtes Ersatzteil nicht zu beschaffen ist,
- der Auftrag während der Ausführung zurückgezogen wird.
d) Bei Nichtausführung der Reparatur muss der Reparaturgegenstand nicht in den ursprünglichen Zustand versetzt werden.
e) Die in den Kostenvoranschlägen genannten Reparaturkosten erstrecken sich auf den jeweils genannten Arbeitsumfang und die aufgeführten Ersatzteile.
Die endgültigen Kosten können erst bei der Reparaturausführung ermittelt werden.
Sollte eine erhebliche Überschreitung des veranschlagten Reparaturpreises eintreten, so erfolgt eine Mitteilung bevor die Reparatur beendet wird.
f) Bei Nichtdurchführung von Reparaturen trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung und eine Bearbeitungspauschale von 35,00 €.
g) Nicht freigegebene Reparaturen werden nach 12 Monaten ohne Ankündigung entsorgt.
9. Versand
a) Reparaturrücksendungen und Neulieferungen sind bis max. 500,- € versichert.
Ab 500,- € trägt der Kunde das Transportrisiko (Diebstahl, Beschädigung, Verlust).
10. Salvatorische Klausel
a) Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
b) Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen rechtlich unwirksam sein, so bleibt deren sonstiger Inhalt gültig.